Skip to main content
suchen
0

Jetzt Spenden

Kindern eine Zukunft schenken

Ihr letzter Wille schenkt Leben für herzkranke Kinder

Sind Sie der Überzeugung, dass Ihr Lebenswerk auch ein Geschenk ist, das weiterbestehen soll?

Möchten Sie das mit anderen teilen und helfen – im Leben und darüber hinaus?

Wollen Sie zu Lebzeiten regeln, dass Ihre Werte, die Ihnen im Leben Halt und Richtung geben, nach Ihrem Tod weiterwirken sollen?

Sie können herzkranken Kindern eine Zukunft schenken.

Ihr Testament ist Ihr letzter Wille. Mit Ihrem Nachlass können Sie helfen, herzkranken Kindern eine bessere Zukunft zu ermöglichen.

Hierbei haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Erbschaft

Die gesetzliche Erbfolge ist fest geregelt. Aber man kann sie mit einem Testament oder einem Erbvertrag erweitern. Falls Sie die den Bundesverband Herzkranke Kinder (BVHK) als einen Ihrer Erben einsetzen, können wir Ihre Nachlass-Spende sinnstiftend und nachhaltig für herzkranke Kinder einsetzen.

Vermächtnis

Viele Menschen, insbesondere die, die keine Kinder haben, stiften bzw. vererben ihren Nachlass oder einen Teil davon. Sonst würde es an den Staat gehen. Falls Sie selbst geerbt haben und dieses Erbe oder einen Teil innerhalb von zwei Jahren zugunsten herzkranker Kinder weitergeben möchten, können Sie rückwirkend von der entsprechenden Erbschaftssteuer befreit werden oder wahlweise die einkommensteuerlichen Vorteile nutzen.

Sie können den BVHK auch in Ihrem Testament bedenken, ohne ihn als Erben einzusetzen: Bestimmen Sie einen Teil Ihres Nachlassvermögens als Vermächtnis an den BVHK. Das kann ein genau festgelegter Geldbetrag sein, oder auch beispielsweise ein Sparkonto, eine Immobilie oder ein Kunstwerk.

Ihre Erben sind verpflichtet, das Vermächtnis an den oder die Empfänger abzutreten.

Schenkung

Sie können herzkranke Kinder auch mit einem Schenkungsvertrag unterstützen. Als Schenker können Sie sich im Schenkungsvertrag auch Rechte an der geschenkten Sache vorbehalten.

Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall

Sie können den BVHK beispielsweise auch in einer Lebensversicherung als Begünstigten eintragen. Oder Sie legen ein Sparkonto an, zahlen regelmäßig Beträge ein und vereinbaren mit Ihrer Bank, dass dieses Guthaben zu einem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt an den BVHK ausgezahlt wird. Wir empfehlen auch hier, mit fachkundiger Beratung durch einen Notar oder Anwalt eine schriftliche Verfügung zu erstellen.

Keine Erbschaftssteuer

Egal, für welche Option Sie sich entscheiden: es fallen keine Erbschaftssteuern an. Der BVHK wurde vom Finanzamt als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Damit sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie den Bundesverband Herzkranke Kinder testamentarisch bedenken, können Sie sicher sein, dass das Vermögen ungeschmälert bei den Projekten für herzkranke Kinder ankommen wird. Wir tragen das DZI-Spendensiegel. Dieses Spenden-Siegel belegt, dass eine Organisation mit den ihr anvertrauten Geldern sorgfältig und verantwortungsvoll umgeht.

Unsere Leistung für Sie

  • Wie schreibe ich ein Testament?
  • Wie gestalte ich einen Nachlass?
  • Ist eine Schenkung sinnvoll?

Diese und weitere Fragen stellt man nicht täglich, und dennoch sind sie sehr wichtig. Sprechen Sie uns einfach an. Wir sind Kooperationsmitglied der DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V.). Wir vermitteln Ihnen gerne ein kostenfreies unabhängiges erstes Beratungsgespräch bei einem oder einer auf Erbrecht spezialisierte/n Jurist/in in Ihrer Nähe.

Wenn Sie herzkranke Kinder in Ihrem letzten Willen bedenken, können Sie dabei auch Ihre Wünsche an uns hinterlassen: dass wir uns um die Auflösung Ihrer Wohnung kümmern, für die Grabpflege sorgen oder Ihr Haustier in gute Hände geben.
Mit Ihrem Vermächtnis/Testament zeigen Sie Ihre Verbundenheit mit Menschen, die Ihnen nahestehen und Sie sorgen dafür, dass herzkranke Kinder Nächstenliebe und Hoffnung bekommen.

Weitere Informationen, auch eine Liste von Fachanwälten, finden Sie bei hier bei DIGEV und zusätzlich unter www.erbrechtsinfo.com (Informationsportal zum Thema Erbrecht in Deutschland).

Was wir tun

Das Leben ist nicht immer fair. In Deutschland kommt jedes 100. Kind mit einem Herzfehler zur Welt. Eltern herzkranker Kinder bilden unseren ehrenamtliche Vorstand. Sie wissen genau, was Familien mit ihrem herzkranken Kind brauchen.
Wie jeder junge Mensch haben auch herzkranke Kinder viele Wünsche. Der wichtigste Wunsch eint sie alle: sie sehnen sich trotz der Erkrankung nach möglichst viel Normalität und vor allem:
Leben! Und dazu verhelfen wir ihnen: mit Reiterwochen, Sommercamps,Familienwochenenden und noch viel mehr…

Nach der OP ist der Herzfehler oft nicht korrigiert, sondern nur palliiert. Das bedeutet, er ist zunächst mit dem Leben vereinbar, das Kind braucht aber eine lebenslange Betreuung. Wir sind für diese Kinder und ihre Familien da!

Wenn Kinder vor ihren Eltern sterben müssen, ist das gegen die „natürliche Ordnung“. Diese Familien brauchen besondere Unterstützung: oft reicht schon eine Schulter zum Anlehnen, oft brauchen sie jahrelang unsere Hilfe.
Aber auch wenn das herzkranke Kind den Kampf ums Überleben überstanden hat, ist Unterstützung notwendig. Dies und viel mehr finden sie bei uns und unseren bundesweiten Elterninitiativen.

Beispiel: Testament

Beispiel: Vermächtnis

Ihr Ansprechpartner

Yves Muck

Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.
Bitte wenden Sie sich an uns.

0241 91 23 33

Hier beantworten wir gerne vorab Ihre Fragen

Muss ich ein Testament schreiben?

Nein, dazu gibt es keine Verpflichtung. Wenn Sie kein Testament schreiben, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Es kann aber sein, dass diese nicht Ihren Wünschen entspricht. Und wenn Sie darüber hinaus enge Vertraute oder gemeinnützige Anliegen mit Ihrem Nachlass bedenken möchten, sollten Sie ein Testament verfassen. Wenn Sie keine Erben haben und kein Testament erstellen, geht Ihr Nachlass an den Staat.

Was ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis?

Sie können in Ihrem Testament eine Person oder eine Organisation einsetzen. Diese tritt per Gesetz Ihre Rechtsnachfolge an und übernimmt dadurch neben Rechten auch Verbindlichkeiten und Pflichten. Wenn Sie herzkranke Kinder in Ihrem letzten Willen bedenken, können Sie dabei auch Ihre Wünsche an uns hinterlassen: dass wir uns um die Auflösung Ihrer Wohnung kümmern, für die Grabpflege sorgen oder Ihr Haustier in gute Hände geben.

Mit einem Vermächtnis hinterlassen Sie beispielsweise einen festgelegten Geldbetrag, eine Lebensversicherung oder eine Immobilie. Die Erben sind verpflichtet, die von Ihnen in Ihrem Testament festgehaltenen Vermächtnisse zu erfüllen.

Mit Ihrem Vermächtnis/Testament zeigen Sie Ihre Verbundenheit mit Menschen, die Ihnen nahestehen und Sie sorgen dafür, dass herzkranke Kinder Nächstenliebe und Hoffnung bekommen.

Wie schreibe ich ein Testament?

Sie können Ihr Testament handschriftlich verfassen oder mit notarieller Unterstützung. Ein handschriftliches Testament muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben werden, damit es rechtskräftig ist.

Beispiele für ein Testament oder ein Vermächtnis finden Sie weiter unteren auf dieser Seite.

Kann ich ein Testament wieder ändern?

Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit ändern. Sie können auch ein neues Testament schreiben oder durch ein neu datiertes Testament für ungültig erklären.

Wo sollte ich ein Testament hinterlegen?

Am sichersten ist es, ein Testament beim Nachlassgericht (Amtsgericht) aufzubewahren. Das gilt auch für ein handschriftliches Testament. Die Kosten betragen, unabhängig von Ihrem Vermögen, einmalig 75 Euro.

Geprüft und empfohlen

Der BVHK ist als gemeinnützig anerkannt (Freistellungsbescheid).

Wir unterziehen uns jedes Jahr freiwillig einer unabhängigen Prüfung und wurden für unsere nachprüfbare, sparsame und satzungsgemäße Mittelverwendung mit dem DZI Spenden-Siegel ausgezeichnet.

Prominente Fürsprecher

Viele Menschen helfen uns, herzkranke Kinder und ihre Familien zu unterstützen.
So zum Beispiel Christoph Sieber, Kabarettist, Katharina Bauer, Stabhochspringerin und Christoph Biemann aus der „Sendung mit der Maus“. Aber auch der Fernsehjournalist Wolf von Lojewski engagiert sich in und für unseren Verband.

Spendenkonto

Sparkasse Aachen
IBAN: DE93 3905 0000 0046 0106 66
BIC: AACSDE33

Quelleninfos:
Foto: iStock/Nastco; Andreas Basler