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Bußgelder und Geldauflagen

Sie sind Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Schöffe und entscheiden über die Zuweisung von Bußgeldern? Oder müssen Sie vielleicht selbst ein Bußgeld zahlen? Dann können Sie Kindern mit Herzfehler damit helfen!

Wir erfüllen die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen

  • Gemeinnützigkeit: wir sind als gemeinnützig anerkannt – mit Freistellungsbescheid vom 29.12.2023.
  • Verwendung der Gelder: wir verwenden Bußgelder und Geldauflagen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke.
  • Nachricht über Zahlungen: wir informieren Gericht oder Staatsanwaltschaft fristgerecht über den Eingang der Bußgelder.
  • Spendenbescheinigungen: dürfen wir dafür nicht ausstellen.
  • Listen der Oberlandesgerichte: wir sind in den Listen der Oberlandesgerichte als gemeinnützige und empfangsberechtigte Organisation eingetragen.

Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre Unterstützung durch die Zuweisung und Zahlung von Geldauflagen!

Ihre Ansprechpartnerin

Spendenkonto

Sparkasse Aachen

IBAN: DE93 3905 0000 0046 0106 66
BIC: AACSDE33

Bank für Sozialwirtschaft, Köln

IBAN: DE91 3702 0500 0008 0881 00
BIC: BFSWDE33XXX

Quelleninfos:
Foto: Andreas Basler