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Rechtliches

Sozialrecht

Damit Sie zwischen Krankenhausaufenthalten und Antragsformularen nicht verloren gehen!

Die Diagnose angeborener Herzfehler wirft im Kindesalter, neben den vielen medizinischen Fragen, meistens zusätzlich Fragen im sozialrechtlichen Bereich auf. Als Ausgleich für eventuelle Einschränkungen im Leben mit Ihrem herzkranken Kind stehen Ihnen unter bestimmten Umständen Leistungen zu, die im Alltag Erleichterung und Unterstützung bringen können. Die Bedürfnisse sind oft sehr individuell.

  • Rehabilitation – Familienorientierte Reha, FOR
  • Schwerbehinderung – ist keine Stigmatisierung, sondern eröffnet viele Möglichkeiten in der Berufsfindung und im Steuerrecht usw.
  • Pflegeversicherung / Krankenversicherung – häusliche Kinderkrankenpflege erleichtert die oft lange Genesungszeit der herzkranken Kinder
  • Schule – Info zu Nachteilsausgleich (NAG), sonderpädagogischer Förderbedarf, Integrationshelfer u.v.m.
  • Ausbildung und Arbeitsleben – mit gebotenen Hilfen
  • sonstige Themen (Mutterschutz, Elterngeld, Kinderzuschlag…)

Verständliche Informationen zu den genannten Themen finden Sie zusätzlich in unserer Broschüre „Sozialrechtliche Hilfen“ und unter nachfolgenden Links. Bei Bedarf beraten wir persönlich in der Sozialrechts-Hotline.

Rehabilitation

Schwerbehinderung

Pflegeversicherung / Krankenversicherung

Kindergarten / Schule

Elterngeld Plus

Assistenz in der Klinik

Weitere Informationen

Recht und Ratgeber des BVKM
BVHK Sozialrechtshotline

Finden Sie hier Ihren lokalen Ansprech­partner

  • Kinderherzchirugie
  • Kinderkardiologie
  • BVHK Mitgliedsvereine
  • Herzsportgruppen

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Quelleninfos:
Foto: AdobeStock/Andrey-Popov